| |
Einzelbetreutes
Wohnen für Jugendliche
gemäss § 35 KJHG
Zielgruppe:
- Die
sozialpädagogische Einzelbetreuung ist für Jugendliche und
junge Erwachsene zwischen 16 und 21 Jahren, die sich in besonderen sozialen
Schwierigkeiten, Not- oder Krisensituationen befinden und einer besonderen
Hilfeleistung bedürfen, die aber für eine Unterbringung in
einem Heim nicht geeignet sind oder diese nicht annehmen können.
- Die
Jugendlichen bringen meist umfassende Probleme aus den verschiedensten
Lebensbereichen mit:
- Schwierigkeiten
in der Alltagsbewältigung, mangelnde Schulausbildung, kein Beruf,
Verschuldung, Hilflosigkeit im Umgang mit den Behörden, konsumorientiertes
Freizeitverhalten
- Schwierigkeiten
mit den Eltern und sozialem Umfeld, geringe Konfliktfähigkeit,
gestörtes Kontaktverhalten usw.
- Schwierigkeiten
mit ihrer eigenen Persönlichkeit, geringes Selbstwertgefühl
-
Probleme mit dem Alleinleben
- Probleme
bei der Verstelbständigkung nach einer oder mehrerer Heimunterbringungen
- Eingliederungsschwierigkeiten
nach einer Inhaftierung
Pädagogische Arbeit
- Beratung
und Begleitung der Jugendlichen hinsichtlich einer späteren eingenständigen
Lebensführung
- Vermittlung
von Kenntnissen über Zusammenhänge zwischen Alltagsstruktur
und psychischer Befindlichkeit
- Anregung
zum Wahrnehmen der körperlichen und seelischen Bedürfnisse
und Umsetzung im Alltag
- Setzen
von Alltagsstrukturen
- Einübung
von sozialen Kompetenzen für den Umgang mit anderen Personen
- Anleitung
in lebenspraktischen Situationen wie Geldverwaltung, Haushaltsführung
u.a.
- Unterstützung
beim (Wieder-)Aufbau des Selbstwertgefühls und sozialer Kompetenzen
- Hilfe
zur Bewusstwerdung der Problemsituation und Unterstützung bei der
Veränderung dieser Situation
- Hilfestellung
bei der Klärung familiärer Zusmmenhänge
- Angebote
zum Aufbau eines alternativen Freizeitverhaltens
- Anstreben
eines Schulabschlusses bzw. Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstelle
|
|