Einzelbetreutes Wohnen für Jugendliche
gemäss § 35 KJHG

 

Zielgruppe:

  • Die sozialpädagogische Einzelbetreuung ist für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 21 Jahren, die sich in besonderen sozialen Schwierigkeiten, Not- oder Krisensituationen befinden und einer besonderen Hilfeleistung bedürfen, die aber für eine Unterbringung in einem Heim nicht geeignet sind oder diese nicht annehmen können.
  • Die Jugendlichen bringen meist umfassende Probleme aus den verschiedensten Lebensbereichen mit:
  • Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung, mangelnde Schulausbildung, kein Beruf, Verschuldung, Hilflosigkeit im Umgang mit den Behörden, konsumorientiertes Freizeitverhalten
  • Schwierigkeiten mit den Eltern und sozialem Umfeld, geringe Konfliktfähigkeit, gestörtes Kontaktverhalten usw.
  • Schwierigkeiten mit ihrer eigenen Persönlichkeit, geringes Selbstwertgefühl
  • Probleme mit dem Alleinleben
  • Probleme bei der Verstelbständigkung nach einer oder mehrerer Heimunterbringungen
  • Eingliederungsschwierigkeiten nach einer Inhaftierung

 

Pädagogische Arbeit

  • Beratung und Begleitung der Jugendlichen hinsichtlich einer späteren eingenständigen Lebensführung
  • Vermittlung von Kenntnissen über Zusammenhänge zwischen Alltagsstruktur und psychischer Befindlichkeit
  • Anregung zum Wahrnehmen der körperlichen und seelischen Bedürfnisse und Umsetzung im Alltag
  • Setzen von Alltagsstrukturen
  • Einübung von sozialen Kompetenzen für den Umgang mit anderen Personen
  • Anleitung in lebenspraktischen Situationen wie Geldverwaltung, Haushaltsführung u.a.
  • Unterstützung beim (Wieder-)Aufbau des Selbstwertgefühls und sozialer Kompetenzen
  • Hilfe zur Bewusstwerdung der Problemsituation und Unterstützung bei der Veränderung dieser Situation
  • Hilfestellung bei der Klärung familiärer Zusmmenhänge
  • Angebote zum Aufbau eines alternativen Freizeitverhaltens
  • Anstreben eines Schulabschlusses bzw. Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstelle

 
     
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